AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  
1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise und Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB Bedingung wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
 

 

2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande.

Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
 


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Sonderfall ist dem Kunden eine adäquate Unterbringung in einem anderen Hotel zuzuordnen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 Prozent anheben.

3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmern, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent (8 v. Hundert) bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozent (5 v. Hundert)

über dem Basiszinssatz zu verlangen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein/werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

3.6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

3.7. Tiere sind in unserem Haus willkommen. Es ist dem Hotel jedoch überlassen, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Aufnahme gewährleistet werden kann. Die Kosten betragen pro Nacht / Zimmer 10,00 €.

 

3.8. Bei Beschädigung oder Entwendung der Hotelgegenstände,- Interior behält sich das Hotel vor eine Gebühr zur Wiederherstellung oder für den Ersatz zu erheben. Der Gast wird über die Situation per Email oder postalisch informiert. 
Bei Beschädigung oder Entwendung des Tablets vom Zimmer fallen Kosten für die Ersatzbeschaffung in Höhe von 250€ an
 


4. Rücktritt des Gastes (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

 

Dieses gilt nur bei einen stornierbarem Zimmerpreis bis 48 Stunden vor dem Anreisedatum. Danach ist eine Zahlung in Höhe von 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung fällig. Bei Nichtanreise sind 100 % des Zimmerpreises zu zahlen.

Ausgeschlossen sind besonders vereinbarte Daten, wie Messen oder Top Events. Hierfür gilt eine Sonderregelung, die besagt, 100 % des vereinbarten Zimmerpreises werden unmittelbar nach der Buchung des Zimmers fällig.

 

4.3. Bei einem nicht stornierbaren Zimmerpreis erfolgt die Bezahlung unmittelbar nach Buchung des Zimmers. Bei Stornierung des Zimmers, egal zu welchem Zeitpunkt, oder Nichtanreise kann der Gast eine Forderung gegenüber dem Hotel. In Höhe von 10 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung verlangen. Eine automatische Rückzahlung seitens des Hotel ist nicht gegeben.


4.4. Bei Gruppenreiseverträgen (Gruppenanzahl ab 8 Personen) sind Stornierungen bis zu 60 Tage von dem Anreisetermin kostenfrei, danach sind  90 Prozent (90 v. Hundert) des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. 

4.5. Die Standard Reservierung wird vom Hotel grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrechterhalten. Bei Nichtanreise bis 18.00 Uhr Ortszeit wird Ihre Reservierung vom Hotel aufgehoben. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht danach nicht mehr. Kann die Anreise erst nach 18.00 Uhr Ortszeit erfolgen, so muss der Gast das Hotel direkt über die voraussichtliche Anreisezeit informieren und sich den Eingang der Information beim Hotel bestätigen lassen. In diesem Fall kann das Hotel die Aufrechterhaltung der Reservierung von der Angabe einer Kreditkartennummer als Anreisegarantie abhängig machen.

Die garantierte Reservierung wird vom Hotel die ganze Nacht über aufrechterhalten. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nicht-Anreise wird das Hotel die Übernachtungskosten in Rechnung stellen. 
 


5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglichen gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung der reibungslosen

  • Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem

  • Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

 

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
 


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % (50 v. Hundert), ab 18.00 Uhr 100% (100 v. 100) des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder Ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.

 

7.3. Das Hotel ist ein reines Nichtraucherhotel. Sollte ein Gast im Zimmer rauchen, nehmen wir uns das Recht, eine Gebühr in Höhe von 250,00 € für die Sonderreinigung zu erheben.

 

7.4. Bei Schlüsselverlust oder Nichtrückgabe erheben wir Kosten in Höhe von 75,00 €.

 

8. Corona Verordnung

8.1. Bitte halten Sie sich an die geltenden Corona Verodnungen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

9.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
 


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand:  November 2020

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